Monatliches Archiv: März 2022

Cybersoft IP vs. K: ein weiterer Sieg im Kampf gegen Patent-Trolle

Auch in schwierigen Zeiten setzen wir unsere Arbeit fort, um die Welt vor Cyberbedrohungen jeglicher Art zu schützen. Deshalb nehmen wir kein Blatt vor den Mund ->

Hallo!

Regelmäßige Leser meines Blogs werden wahrscheinlich bemerkt haben, dass bereits einige Zeit vergangen ist, seit der Tag „Patent-Trolle“ das letzte Mal sinnvoll eingesetzt wurde. Der letzte Beitrag, der mit diesem Tag versehen wurde, handelte von unserem Sieg in der Patentklage gegen Uniloc im März 2020 – zu dieser Zeit wurden übrigens erstmalig weltweite Lockdowns beschlossen. Deshalb ist es heute an der Zeit, das Thema „Patent-Troll“ erneut aufzugreifen. Glücklicherweise handelt es sich um gute Nachrichten, die man aktuell mehr als zu schätzen weiß…

Vor kurzem nahm der einjährige Rechtsstreit mit dem US-Patent-Troll Cybersoft IP, LLC ein Ende. Gute Nachrichten, keine Frage. Aber jetzt kommt die noch bessere Nachricht: Wir haben gewonnen!

Welche Ansprüche dieser Troll genau gestellt hat? Sehen Sie selbst:

Cybersoft IP, LLC reichte im April 2021 beim Bezirksgericht von Massachusetts eine Klage gegen uns ein, in der das Unternehmen unser voll integriertes E-Mail-System Kaspersky Secure Mail Gateway beanstandete und behauptete, es verstoße gegen das unternehmenseigene US-Patent Nr. US6763467B1 („Methodik und System zum Abfangen von Netzwerkverkehr“) – dabei bezog sich das Unternehmen insbesondere auf die Netzwerksicherheitstechnologie, die über ein Netzwerk übertragene Daten auf Nutzergeräten prüft (hauptsächlich in E-Mails und E-Mail-Anhängen).

Das Patent umfasst ein Verfahren, das innerhalb eines mit einem Netzwerk verbundenen Computersystem durchgeführt wird, um alle Daten – ohne Ausnahmen – abzufangen, zu untersuchen und zu kontrollieren, die über Transportverbindungen zwischen der Transportschicht eines Betriebssystems und Benutzeranwendungen fließen. Hier werden die abgefangenen Daten überprüft, um abzuwägen, ob sie auf unerwünschte Inhalte gescannt werden können oder nicht.

Im Grunde genommen bezieht sich das Patent auf etwas, das einer persönlichen Firewall, die Netzwerkdaten abfängt und scannt, sehr ähnelt. Die Beschreibung des Patents sowie die nachfolgenden Abbildungen [Diagramme] bestätigen dies eindeutig. Eine solche Technologie zur Filterung des Netzwerkverkehrs, die auf dem Gerät eines Benutzers installiert ist, ist nicht nur eine bekannte und weit verbreitete Technologie – sie ist auch seit Jahren in der Cybersicherheitsbranche präsent.

Übrigens, ein Gutachten über den möglichen Schaden, der im Worst-Case-Szenario auf uns hätte zukommen können, bezifferte diesen auf rund eine halbe Million US-Dollar.

Obwohl sich das Patent auf eine gute Idee bezieht, warf die „Qualität“ des Patents viele Fragen auf. Beispielsweise legt die Patentgesetzgebung eines jeden Landes der Welt klar fest, dass ein unabhängiger Patentanspruch einer Erfindung ausführlich erläutert werden muss; auf der anderen Seite kann ein Patent, dessen Beschreibung für das Verständnis einer bestimmten Anspruchsbeschränkung nicht detailliert genug ist, als ungültig anerkannt werden. Das Patentrecht der Vereinigten Staaten bildet in beiden Fällen keine Ausnahme.

Im Falle dieses Patents wurden bei weitem nicht alle Anspruchsbeschränkungen erläutert. Ich möchte in diesem Artikel nicht auf die exakten Details eingehen, aber so viel sei gesagt: der Patentanmelder hat mehrere Sinnfehler begangen, was die Interpretation des Patents unlogisch und bei genauer Prüfung sogar unlesbar machte.

Schlussendlich erkannte Cybersoft IP die Sinnlosigkeit seines Rechtsstreits und entschied sich für eine frühzeitige Einigung im Verfahren. Dabei bestanden wir auf die Unterzeichnung einer Zusage, nicht gegen uns zu klagen, um Cybersoft IP daran zu hindern, gegen uns, unsere Kunden, Partner oder andere mit uns verbundene Personen wegen Verletzung desselben Patents in einer unserer Lösungen Klage einzureichen.

Obwohl das Gerichtsverfahren kein ganzes Jahr dauerte, war es dennoch mit viel Arbeit verbunden:

✅ Wir haben alle Patente des Unternehmens analysiert und Ungültigkeitsargumente für eine Vielzahl dieser Patente formuliert und dokumentiert.

✅ Es ist uns gelungen, dass alle Ansprüche in Bezug auf indirekte Rechtsverletzungen fallen gelassen wurden. Lediglich die hier erwähnte Klage in Bezug auf Kaspersky Secure Mail Gateway wurde aufrechterhalten.

✅ Wir haben einen Plan B entwickelt – für alle Fälle: Dieser bestand aus Argumenten, die zeigen, dass Kaspersky Secure Mail Gateway nicht in unserer US-Infrastruktur eingesetzt wurde.

✅ Wir haben eine hybride Strategie entwickelt, um das Patent für ungültig zu erklären, nachdem wir alle Aspekte seines Anspruchs und seiner Beschreibung analysiert haben. Wir konnten das Patent nach Artikel 103 des US-Patentgesetzes (Erfinderische Tätigkeit) anfechten und unsere Anwälte davon überzeugen, auf Grundlage des Artikels 112 (Unzureichende Offenlegung) strategisch vorzugehen.

✅ Wir konnten den Troll davon überzeugen, unserer Position in Bezug auf Schlüsselbegriffe zuzustimmen und so die sinnvolle Interpretation vieler anderer Begriffe widerlegen, was den Patentanspruch am Ende bedeutungslos machte.

Ich könnte stundenlang so weitermachen, aber das würde den Rahmen dieses Blogposts sprengen. Die Hauptsache ist, dass unser erstklassiges Team im Gerichtsverfahren gegen IP einen weiteren Sieg in unserem anhaltenden Kampf gegen Patent-Trolle errungen hat. Danke für diese großartige Arbeit! Und mögen Innovation und wissenschaftlich-technischer Fortschritt in Zukunft frei von diesen Parasiten bleiben!

PS: Mittlerweile steht es 10:0 für uns! Sie haben richtig gelesen – zehn für uns, null für die Trolle, die versucht haben, es mit uns aufzunehmen! Übrigens: fallen gelassene Klagen zählen nicht dazu 😉.