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Weitere gute Nachrichten im Kampf um das geistige Eigentum!

Ich konnte nicht anders, als die Begeisterung zu teilen, die uns unsere neuesten Patentnachrichten über den erstaunlichen Sieg unserer Patentanwälte bescheren :). Darüberhinaus freue ich mich auch, heute über den nur wenige Tage später erlangten Bombensieg zu erzählen…

Wir haben mal wieder bei in einer sehr wichtigen Patentklage gesiegt! Diesmal gegen Uniloc (ja genau, das gleiche Uniloc, das es geschafft hat, 388 Millionen Dollar von Microsoft zu ergattern). Sie sollten wissen, dass sie uns 2018 wegen des gleichen Patents verklagt haben, aber wir haben uns durchgesetzt.

Während des Verhandlungsprozesses einer weiteren von Uniloc eingereichten Patentverletzungsklage erhielten wir kürzlich eine Nachricht von den Vertretern des Unternehmens, dass sie des Kampfes müde und bereit sind, dies zu beenden. Das heißt: Sie sind bereit, den Anklage fallen zu lassen, wenn wir bereit dazu wären. Natürlich waren wir bereit (innerhalb einer Stunde und ohne den ganzen Amtsschimmel)! Vor Ort haben wir eine gemeinsame Stellungnahme verfasst, die die Anklagepunkte rechtskräftig abweist. Dies ist ein endgültiges Urteil, d. h., dass dieser Fall nicht wieder aufgerollt werden kann.

Laut Uniloc hat die in unserem My Kaspersky-Lizenzmanager verwendete Softwarelizenz- und Einstellungsverwaltungssoftware anderen Patenten „auf die Füße getreten“. My Kaspersky ist ein Webdienst, mit dem man Abonnements aus der Ferne erneuern, Scans starten, Produktberichte abrufen und alle möglichen anderen nützlichen Aufgaben ausführen können.

Unten finden Sie eine Liste der Patente mit Beschreibungen der konfigurierbaren Einstellungen für autorisierte Benutzer. Die Grundidee ist folgende: Wenn ein Benutzer mit mehreren Geräten das Produkt auf einem Gerät konfiguriert, speichern sich diese Einstellungen auf allen anderen Geräten. Alle diese Patente (mit einem Prioritätsdatum von 1998) wurden von IBM erworben. 31 wurden angeklagt, darunter: AkamaiSAP (vertreten durch die Tochtergesellschaft Concur Technologies), Oracle (vertreten durch die Tochtergesellschaft Netsuite), UbisoftTencent (vertreten durch die Tochtergesellschaft Riot Games) und Zendesk.

US6324578
US7069293
US6510466
US6728766

Die Expertenanalysen haben unseren potenziellen Schaden auf 7 Millionen US-Dollar geschätzt, unter der Annahme eines Schadensbetrags von 90 Millionen US-Dollar.

Dies war ein langwieriger Fall, der bereits 2016 begann, aber vorübergehend ausgesetzt wurde, da die Patente in einem der voherigen Verfahren für ungültig erklärt wurden. Ein Jahr später bestätigte das United States District Court of Texas (dt. Bundesbezirkgericht von Texas) die Entkräftung von zwei Patenten: 766 und 466, bestätigte jedoch 578 und 293. Unabhängig davon war dies immer noch ein Gewinn für uns, auch wenn wir nur indirekt beteiligt waren. Eines sollte man im Auge behalten: Wenn Patente das Berufungsgericht „überleben“, fangen Trolle an, die Anzeigen gegenüber den Angeklagten zu verdoppeln. Uniloc hat jedoch seine Ansprüche gegen uns zurückgezogen und gleichzeitig Rechtsstreitigkeiten gegen andere Unternehmen fortgesetzt. Diese Entscheidung des Berufungsgerichts war einer von drei wichtigen Punkten auf unserem Weg zum Sieg. Wir haben auch anderen angeklagten Unternehmen beim Verfassen der Klageabweisung geholfen, da die Urteile auch Folgen für uns haben.

Der zweite wichtige Punkt war unser Fall, den Uniloc bereits gut kannte. Wir mussten es eisern aushalten, um all ihrem Druck standzuhalten.

Und drittens war eine achtstündige, persönliche Schlichtung mit dem Uniloc-Team.

Beachten Sie, dass Uniloc seine Ansprüche genau eine Woche nach Abschluss des Verfahrens gegen GBAS widerrief. Das zeigt nur, dass unser Ruf als kompromissloser Zerstörer zweifelhafter Patentpraxis uns weiterbringt. Und ich könnte nicht glücklicher sein!

Übrigens war dies nur eine von drei Klagen Unilocs gegen uns, die alle zu unseren Gunsten endeten. Spielstand: 3: 0.

Unser Gesamtspielstand für Patentklagen beträgt 9: 0 (ohne vorgerichtliche abgelehnte Ansprüche).

1: 0 IPAT gegen Kaspersky
2: 0 IPAT gegen Digital River (Entschädigung) 3: 0 Lodsys   gegen Kaspersky
4: 0 Gerätesicherheit gegen Kaspersky
5: 0 Wetro   Lan gegen Kaspersky
6: 0 Uniloc   (1) gegen Kaspersky
7: 0 GBAS gegen Kaspersky
8: 0 Uniloc (3) gegen Kaspersky 9: 0 Uniloc (2) gegen Kaspersky (die Klage, über die ich hier schreibe).

Das war’s also.

Verschwendet keine Zeit oder Geld damit!

Das Ende vom Anfang im Kampf gegen Patent-Trolle.

Im August und September dieses Jahres war ich größtenteils dazu gezwungen, von zu Hause aus zu arbeiten, was ich normalerweise nicht oft tue. Da mein normaler Alltag für gewöhnlich aus Pendeln, Weltenbummeln, Arbeit, Reden, Interviews und anderen alltäglichen Aufgaben besteht, stand mir die letzten zwei Monate demnach relativ viel freie Zeit zur Verfügung. Also habe ich angefangen zu lesen. Viel zu lesen. Dabei stieß ich, wie so oft, auf zahlreiche schlechte, gelegentlich aber auch auf sehr gute Nachrichten. Besonders gute Neuigkeiten gab es zum Thema „Kampf gegen Patent-Trolle“: Denn ein texanisches Bezirksgericht wies die Uniloc-Klage gegen Kaspersky Lab wegen „Verletzung des Patents US5490216“ zurück. Hierbei handelt es sich um das berüchtigte Patent, das seit den frühen 2000er Jahren Unruhe in die Herzen zahlreicher IT-Unternehmen gebracht hat, viele Patentanwälte äußerlich um Jahre hat altern lassen und die Brieftaschen von mehr als 160 (!) Unternehmen um einiges erleichtert hat – einschließlich Microsoft und Google.

Aber es gibt noch weitere ausgezeichnete Neuigkeiten!

Dank der gemeinsamen Bemühungen der IT-Industrie konnte dieses abscheuliche Patent für ungültig erklärt werden. Aber nicht nur die Nichtigerklärung an sich sollte gefeiert werden, sondern auch die Tatsache, dass die Ungültigkeitserklärung eine ernsthafte (wenn auch längst überfällige) Änderung im US-Patentsystem ankündigt. Natürlich wird das Ganze momentan nur „langsam aber sicher“ vonstattengehen; aber eine langsame Veränderung ist zumindest besser als gar keine; vor allem, wenn diese Veränderung eine globale Bedeutung hat: Endlich kann die IT-Industrie damit anfangen, sich die Patent-Parasiten vom Rücken zu schütteln, die lediglich die technologische Entwicklung behindern.

Wenn der Stein erst einmal ins Rollen kommt, werden Entwickler endlich freier in dem sein, was sie tun können – geschützt vor der Verfolgung von den Inhabern sinnloser Patente: solche, die abstrakte und manchmal himmelschreiend offensichtliche Dinge beschreiben, und in der Praxis nicht einmal angewendet oder lediglich zum „Melken“ der Entwickler ähnlicher Technologien verwendet werden.

Alles in allem liest sich die Geschichte von Patent 216 wie ein Thriller – sogar so sehr, dass ich mir überlegt habe, die Geschichte hier einfach noch einmal zu erzählen. Also holt euch einen Kaffee (oder noch besser – Popcorn) und setzt euch wieder hin, um im Anschluss mehr über die kurze Horrorgeschichte der Patent-Parasiten zu erfahren …

Uniloc Corporation wurde 1992 in Australien gegründet. Zu diesem Zeitpunkt widmete sich das Unternehmen mit der Entwicklung von IT-Sicherheitslösungen noch vollkommen sinnvollen und kreativen Aktivitäten. Noch im selben Jahr wurde eine der Unternehmenstechnologien zum Schutz vor Softwarepiraterie durch das US-Patent 5,490,216 geschützt.

Einige Jahre später nahm die Geschäftsentwicklung des Unternehmens jedoch eine drastische Wendung in eine völlig entgegengesetzte Richtung. Im Jahr 2003 gründete das Unternehmen ein Netzwerk von Tochtergesellschaften, die sich ausschließlich mit den „Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Lizenzvergabe“ beschäftigten. Und prompt gingen sie auf einen der primären Marktgrößen los und reichten eine Klage gegen Microsoft wegen Verletzung des Patents 216 ein!

Bevor ich mit der Geschichte weitermache, möchte ich noch ein paar Worte zum Patent selbst verlieren …

Das Patent deckt eine Software-Aktivierungsmethode ab, die verhindert, dass eine Softwarekopie auf einem anderen Gerät verwendet wird. Mit anderen Worten: es soll verhindern, dass eine Lizenz auf unzähligen Computern verwendet wird.

Der Aktivierungsprozess setzt sich auf Endverbraucherseite aus der Erstellung eines individuellen Identifikators, basierend auf Details wie Zeit, Seriennummer der Festplatte, Name und Adresse des Nutzers, Firmenname, Zahlungsinformationen und einer Reihe anderer Elemente zusammen. Ein individueller Identifikator, der denselben Algorithmus verwendet, wird auch auf Serverseite erstellt, der zum Vergleich der Identifikatoren an den Benutzer gesendet wird; wenn beide übereinstimmen, wird die Software aktiviert. Es war ein angeblicher Verstoß gegen diesen „patentierten Prozess“, für den letztlich alle Beteiligten zur Verantwortung gezogen wurden. Denn in Wirklichkeit vergleichen viele Unternehmen die Hashwerte dieser oder jener Daten, um Überprüfungen jeglicher Art durchzuführen.

Aber der Teufel steckte in den Details – Details, die die Beteiligten scheinbar ganze 15 Jahre nicht richtig überprüft hatten. Hätten sie das nämlich getan, hätten sie der Patent-Erpressung bereits vorher ein Ende gesetzt.

Also reichte Uniloc im September 2003 eine Klage gegen Microsoft ein. Das Verfahren lief bereits ganze sechs Jahre, als das Gericht im Jahr 2009 zugunsten von Uniloc entschied und dem Unternehmen einen Schadensersatz in Höhe von 388 Millionen US-Dollar zuerkannte. Nachdem beide Seiten zahlreiche Einsprüche gegen das Urteil eingelegt hatten, kam der Fall vor den Bundesgerichtshof. Nach der offiziellen Anhörung einigten sich Microsoft und Uniloc dann aber außergerichtlich auf eine unbekannte – wenn auch zweifellos hohe – Entschädigungssumme.

Ein Schlüsselmoment in dieser Patent-Oper war die Entscheidung des Gerichts im Jahr 2009. Denn fortan reichte Uniloc zahlreiche Klagen gegen verschiedene IT-Unternehmen ein. Darüber hinaus wurde das Unternehmen durch das Urteil dazu ermutigt, neue Patente aufzukaufen und erhielt so den Namen Patent-Troll-in-Chief. Warum auch langfristig viel Geld in Forschung und Entwicklung investieren, wenn man sich sein Geld auch deutlich einfacher verdienen kann? Also wurden die langjährigen Programmierer des Unternehmens von High-End-Patentanwälten abgelöst, die – der Patent-Troll-Vorlage folgend – Unternehmen der IT-Branche das Geld aus der Tasche zogen: Gelder, die für die Entwicklung nützlicher Produkte und Dienstleistungen hätten ausgegeben werden können.

Dem Patent-Troll in die Hände zu arbeiten, war die Reaktion vieler IT-Unternehmen, auf die es Uniloc abgesehen hatte. Angesichts des überzeugenden Beispiels der kostspieligen Microsoft-Niederlage bevorzugten es viele Beteiligte, den Troll außergerichtlich zu „ernähren“, ganz nach dem Motto: „Wenn Microsoft keine Chance gegen Uniloc hat, wird es bei uns mit Sicherheit nicht anders aussehen“. Aber dann, am 18. Oktober 2013, waren wir an der Reihe, und wurden wegen Patentverletzung von Uniloc angeklagt.

Diejenigen unter euch, die meine Communiqués bezüglich unserer Beziehungen zu Patent-Trollen verfolgen, werden sich wahrscheinlich an unser Motto erinnern: „Wir werden die Trolle bis zur letzten Kugel – ihrer letzten Kugel – bekämpfen.“ In der Tat würden wir Patenttrolle niemals außergerichtlich ernähren: denn das geht absolut gegen unsere Geschäftsphilosophie. So wird jeder Patentklage, die gegen uns eingereicht wird, einfach ruhig entgegengewirkt, bis wir einen Sieg erlangen. (Und in letzter Zeit haben wir herausgefunden, dass es besser ist, einen Gegenangriff zu starten, um die parasitären Tendenzen der Trolle im Keim zu ersticken, bevor sie überhaupt daran denken, uns einen Verletzungsanspruch zukommen zu lassen).

Auch dieser Fall war keine Ausnahme, also haben wir uns an die Arbeit gemacht …

Wir durchforsteten die gesamte Patentdokumentation und – oh Wunder –  fanden signifikante Unterschiede zwischen unserer und der patentierten Technologie. Also bereiteten wir uns geduldig auf alle Phasen des Gerichtsverfahrens vor, indem wir sorgfältig unsere möglichen Schritte planten und unsere Beweisführung entsprechend austüftelten. Parallel dazu wurde ein Gerichtsverfahren zur Außerkraftsetzung des Patents im Patenamt der USA (USPTO) eingeleitet, das durch die Tatsache unterstützt wurde, dass der „Leahy-Smith America Invents Act“ bereits im Jahr 2011 verabschiedet wurde.

Später (im September 2012) wurden unter dem gleichen „America Invents Act“ zwei wichtige neue Verfahren zur Anfechtung der Gültigkeit eines Patents beim Patent Trial and Appeal Board (PTAB) verabschiedet: (i) das „Inter Parties Review“-Verfahren (IPR), nach dem der Patentanmelder (die Partei, die die Gültigkeit eines Patents in Frage stellt) eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ für die Ungültigkeit des besagten Patents nachweisen kann; und (ii) das Post-Grant-Review-Verfahren (PGR) zur Außerkraftsetzung von kürzlich (innerhalb der letzten neun Monate) erteilten Patenten, sofern der Patentanmelder die Ungültigkeit als „eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich“ nachweisen kann! (Ja, diese semantischen Besonderheiten der US-amerikanischen Gesetzgebung können manchmal sehr verwirrend sein :))

Im Vergleich zu standardmäßigen Patentklageverfahren sind diese neuen Verfahren deutlich schneller (~ ein Jahr statt zweieinhalb Jahre), billiger (rund 250.000 US-Dollar statt 1,5-2 Millionen US-Dollar) und – am wichtigsten – einfacher und professioneller: IPR/PGR-Urteile werden von professionellen Patentexperten und nicht von einer Jury getroffen; darüber hinaus werden die Patent-Formeln sorgfältiger untersucht und die erforderliche Argumentationsebene ist deutlich niedriger („Wahrscheinlichkeit“).

An dieser Stelle könnte man meinen, dass diese neuen Regulierungsmechanismen die Patenttrolle ein für alle Mal aus dem Konzept gebracht haben. Aber nicht so schnell! …

Beide Verfahren erwiesen sich in der Praxis als deutlich komplexer als angenommen; diese Tatsache, gepaart mit ihrer unerprobten Neuheit, machte ihre Anwendung zu Beginn recht langsam, und die Ergebnisse, die sie brachten, waren etwas vage. Dennoch nutzten viele Firmen die Möglichkeit und setzten die Verfahren bei ihren Versuchen, Patente zu entkräften, ein; und das spielte eine positive Rolle: die Tatsache, dass Patent-Trolle von allen Seiten und mit unterschiedlichen Argumenten angegriffen wurden, erhöhte die Erfolgschancen erheblich. Oh, und da wir gerade von Erfolg reden, machen wir einen kurzen Sprung ins Jahr 2016, in dem das legendäre Patent ‚216 endlich als ungültig erklärt wurde.

Die Antragsteller konnten dem PTAB beweisen, dass die Priorität des Patents mit dem Stichtag der US-amerikanischen Patentanmeldung (21. September 1993) bestimmt werden sollte, nicht mit der vage verfassten australischen Patentanmeldung (ja, um ein Patent in den USA zu erhalten, kann die Priorität eines Patents oder einer Anmeldung, die in einem anderen Land eingereicht wurden, verwendet werden). Warum? Weil die australischen und US-amerikanischen Anmeldungen in diesem Fall nicht identisch waren. In der australischen Anmeldung fehlte die Offenlegung der entsprechenden Schlüsselelemente (für deren Verletzung Microsoft allerdings erfolgreich verklagt wurde)! Später wurde dann ein früheres Patent präsentiert, das eine Methode zur Erstellung von individuellen Identifikatoren zum Schutz vor Softwarepiraterie abdeckte, und als letzter Nagel im Sarg der Gültigkeit von Patent ‚216 diente.

Wenn ihr denkt, die Geschichte endet hier, habt ihr falsch gedacht!

Patentanwälte mussten weitere zwei Jahre warten, bis das Urteil nach Einspruch von Uniloc (ja, die Trolle fechteten die Verfassungsmäßigkeit der neuen Außerkraftsetzungsverfahren an) und die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gefällt wurden. Aber wie heißt es so schön: Ende gut, alles gut.

Der Einspruch wurde abgelehnt und der Oberste Gerichtshof bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der PTAB-Verfahren. Endlich! Ich glaube, wir bewegen uns nach und nach auf eine neue Ära in der Patentierung zu. Eine Ära, die darauf ausgerichtet ist, das geistige Eigentum von echten Erfindern, Entwicklern und Technologieunternehmen zu schützen, die uns durch ihre Innovationen echte Fortschritte bringen. Eine Ära mit neuen, fairen Regeln zum Schutz von Technologien – ohne abstrakte und offensichtliche Ideen oder Algorithmen. Die Patentierbarkeit von Erfindungen erfordert heute weitaus mehr als nur generische Darstellungen abstrakter Ideen.

Diese neuen Entwicklungen und Praktiken in der Patentindustrie bringen die dringend erforderliche Gewissheit, die bereits seit Langem überfällig war: endlich geht die Travestie der Justiz, die auch als „Patent-Trolling“ bezeichnet wird, zu Ende. Ob wir es allerdings ganz bis zum Ende schaffen? Wir werden sehen!

In der Zwischenzeit möchte ich diesen Beitrag mit einem Zitat von Winston Churchill beenden, das die momentane Situation in der Patentwelt wohl am besten beschreibt: „Dies ist nicht das Ende. Es ist nicht einmal der Anfang vom Ende. Aber es ist, vielleicht, das Ende des Anfangs.“

Darwins Patentpanoptikum. – Teil 2

Die „Patentlandschaft“ in verschiedenen Ländern kann sich extrem unterscheiden und jede Erfindung aus einem Land hat einen spezifischen „Nachgeschmack“.

US-Patente zeichnen sich für gewöhnlich dadurch aus, dass sie sehr praktisch sind, manchmal mit einer sehr funktionellen Neigung und mit einem pedantischen Blick aufs Detail. All das können Sie natürlich in meiner überragendsten subjektiven Top-5- [fügen Sie hier ein, was Sie am passendsten finden] Patente aller Zeiten :).

Russische Erfinder charakterisiert ihre Ambition – manchmal sogar mit einer „kosmischen“ Sehnsucht, die Welt, die Planeten und das Universum zu ändern – aber auch „kosmisch“, da ihre Erfindungen irrsinnig irrsinnig und nicht von dieser Welt sein können. Müssen Sie noch überzeugt werden? Ok, ich überzeuge Sie – mit einer anderen Top-5 – diesmal mit russischen Patenten…

Und los geht’s…

Die überragendsten subjektiven Top-5- [fügen Sie hier ein, was Sie am passendsten finden] russischer Patente aller Zeiten!

Nr. 5: Ach du heiliger Mose!

Russische Patentanmeldung Nr. 2013144180: „Eine Methode, um das Überleben des Homo Sapiens zu sichern und den Genpool der lebenden Organismen auf der Erde im Fall einer weltweiten Überschwemmung, globalen Vergletscherung oder anderen unerwarteten Naturkatastrophen zu erhalten“. Ach du lieber Genpool!

Denken Sie, dass der Titel zu lang ist? Dann hören Sie sich das mal an: die Zusammenfassung auf der ersten Seite besteht aus nur einem Satz – aus 1182 Wörtern! Ich habe wirklich Mitleid mit russischen Patentanwälten, die herausfinden müssen, was zum *)&%^(+#!@! der Autor meint. Ich meine, dass man in der Mitte schon vergessen hat, worum es im ersten Teil ging, also stoppt man da und liest es nochmal von vorne – und nochmal – und macht sich am Rand Notizen, um den Faden nicht zu verlieren. Ich habe es fünfmal gelesen und kann nun stolz versuchen, die Essenz der Erfindung in vier Worten zusammenzufassen: eine Matroschka-ähnliche… Arche :).

Das Gerät ist mit Mikroorganismen, Samen, Tieren, drei Homo Sapiens und anderen „genetischen Ressourcen“ vollgestopft und ist auf der Spitze des weltweit höchsten Bergs installiert; und somit in Sicherheit.

Aber was ist, wenn es der Welt wirklich an den Kragen geht und auch die Berge überflutet werden? Nun, dann wird ein Gummiboot über Bord geworfen, damit es auf dem Wasser treibt, bis der Wasserspiegel beträchtlich gesunken ist. Es sieht so aus, als hätten sie an alles gedacht.

PS. Zitat: „und nach einer Stabilisierung der Lebensbedingungen auf der Erdoberfläche würden die Gruppenmitglieder den Berg hinuntersteigen und eine neue Ära des Lebens auf der Erde würde beginnen“.

PPS. Rospatent machte keine Fisimatenten und lehnte das Patent ab: sie bemerkten die fehlende Seriosität und lehnten es aufgrund mangelndem Erfindungswert ab. Ich war recht überrascht, dass ein Stand der Technik, der zur Bibel zurückreicht, nicht als Grund angegeben wurde :D.

Nr. 4: Sie müssen mit dem Rauchen aufhören, und nicht nur von Tabak.

„Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören wollten, aber irgendwas hat Sie immer davon abgehalten… nun, jetzt stellt sich Ihnen nichts mehr in den Weg!“ Kurz gesagt: das ist Patent RU2231371.

Ich bin mir nicht sicher und auch kein anderer auf der Welt – einschließlich der Autoren! – warum zum Henker es dabei geht, also zitiere ich einfach den Text, damit Sie selbst sehen können, worum es hier geht!

„Das Fläschchen einer Kalziumchloridlösung wird nach dem Rauchen der letzten Zigarette in einen Behälter mit einer Wasserlösung mit Tabakrauch gegeben, am Ende des fünften oder sechsten Tags des Nichtrauchens führt der Arzt eine abschließende Hetero-Auto-Trainingssitzung durch, in der der Patient statt des „Lebenswassers“ einen dritten Behälter mit dem Namen „Welt“ verwendet, der ein 10 ml-Fläschchen einer 1 % Dioxydinlösung enthält. Die Formel der Autosuggestion wird durch die Formel eines Gelübde geändert: ‚Ich habe mit dem Rauchen aufgehört‘. Nach der Endsitzung trägt der Patient ein Ritual der Selbstcodierung heraus, für das eine 50 ml Wasserlösung aus Tabakrauch und Kaliumchlorid verwendet wird, in das das Fläschchen der Dioxydinlösung gegeben wird…‘

Ernsthaft?

Ich meine, was habt ihr geraucht? Wo wurde das geschrieben? In einem Coffee-Shop in Amsterdam? Colorado? Oder vielleicht ist die völlige Zusammenhangslosigkeit eine Nebeneffekt davon, mit dieser Methode das Rauchen aufzuhören? Nun, es ist ganz egal: das Patent lief ab, da die staatliche Gebühr nicht gezahlt wurde („Alter, hast du die Gebühr gezahlt?“ „Gebühr? Was für eine Gebühr, Mann? Hau mir ab mit Gebühren, ich rauch mir lieber gebührend noch einen.“)

Nr. 3: Maschinenfeuer der anderen Art!

Was kann man alles nicht in einem Panzer tun? Eigentlich recht viel; es ist einfacher, zu fragen, was man in einem Panzer tun kann und der Rest ergibt sich.

Wie, na, z. B., wenn man mal… Sie wissen schon – kurz abtreten muss? Ich meine, man muss wirklich und man kann einfach nicht warten? Nun, man kann den Panzer nicht einfach mal ein paar Minuten allein lassen, nicht wahr?…

… Da kommt Patent RU2399858 ins Spiel, mit dem man „Abfälle vitaler Funktionen der Panzercrew durch eine Artillerieinstallation entfernen kann“! Und hier ist die Hauptsache: ohne Druckabfall im Tank!

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Darwins Patentpanoptikum

Regelmäßige Leser werden bemerkt haben, dass ich schon länger nicht mehr über Patent-Trolle gewettert habe. Was? Alles ruhig an der Troll-Front? Haben sie aufgehört, Trolle zu sein und machen stattdessen etwas Nützliches und Ehrenwertes? Sie erraten es: Nein. Leider Gottes können jeden Tag Geschichten zu ihren unverfrorenen und unverschämten Tricks in den Nachrichten gefunden werden, wenn man an der richtigen Stelle nachschaut. Es herrscht normaler Betrieb für die Trolle; sie machen nur keine Schlagzeilen.

Manchmal kommen die Nachrichten auch direkt zu Ihnen – oder zumindest zu uns: erst kürzlich erhielten wir eine Klage von WETRO LAN wegen eines angeblichen Verstoßes eines Patents zur Filtrierung von Datenpaketen oder, um genauer zu sein, einer Firewall. WAS?

Also, was sie sagen wollen, ist, dass man ein weitbekanntes, universell angewandtes Gerät patentieren kann, em, das vor mehr als einem Jahrzehnt erfunden wurde? Nur für den Fall, dass Sie es verpasst haben: die Technologie gab es schon Jahre, BEVOR dieses Patent erschien! Und nun verlangen sie eine Gebühr wegen Verwendung ihrer patentierten Technologie! Moment mal… WAS?!

Ja, genau das machen sie: seit 2015 haben sie Klagen gegen mehr als 60 Unternehmen eingereicht, von denen viele Firewalls entwickelt haben, lange bevor das Patent existierte. Aber die Industrie erträgt die Klagen mit Fassung; das Patent erhielt sogar den Namen Dummes Patent des Monats.

Genauso absurd ist es, dass sie uns verklagen. Wir sind ganz und gar keine „einfache Wahl“ für einen Angriff, da wir uns immer behaupten können und niemals Patent-Trollen klein beigeben. Und wir schließen auch niemals einen außergerichtlichen Vergleich – da es nichts zu regeln gibt, da wir nichts getan haben. Das Einzige, das wir machen, ist gelegentlich zurückzuschießen. Nun, warum nicht? Ihre Patente werden eher früher als später als ungültig erklärt – also schmieden wir jetzt, solange das Eisen noch heiß ist es noch Eisen gibt. Und ganz egal was passiert, wir werden weiterkämpfen – bis zur letzten Kugel – ihrer letzten Kugel.

Aber dieses ganze Gerede vom Kämpfen – ganz egal, wie nötig es ist – trübt dennoch ein wenig sehr die Laune. Um also den Tag zu versüßen und positiv und optimistisch zu bleiben, entschloss ich mich dazu, den Staub von den Archiven zu pusten, um eine Sammlung der merkwürdigsten, verrücktesten, irrwitzigsten und paradoxesten Patente hervorzukramen. Nur für den Fall, dass Sie jemand in Zukunft wegen „grober Verletzung von Patentrechten“ drankriegen möchte :).

Ok, dann lassen Sie uns mal loslegen…

Die überragendsten subjektiven Top-5- [fügen Sie hier ein, was Sie am passendsten finden] Patente aller Zeiten

Nr. 5: Die Guillotine – das beste Mittel gegen Kopfschmerzen.

Warmes, sonniges Sommerwetter hat auch seine Nachteile. Natürlich sollte es im Sommer ausschließlich um Strand, Piña Coladas und Badesachen gehen, aber dafür muss man in guter Form sein. Aber wie kann man nach einem Herbst, Winter und Frühling, in dem man hochkalorisches Essen in sich hineinstopft, in Form sein? Das geht einfach nicht! Nun, es geht schon – mit einer angemessenen Diät und Sport – aber wie unoriginell, volkstümlich und altmodisch ist das? Es braucht eine High-Tech-Lösung; letztendlich steht das 21. Jahrhundert vor der Tür. Daher…

Leute, lassen Sie mich vorstellen: das US-Patent 4344424 – die „Anti-Ess-Gesichtsmaske“. Speisen wie Hannibal Lecter!

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Einschüchtern!

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Und das gilt auch beim Kampf gegen Patent-Trolle.

Mit diesem Gedanken im Kopf haben wir eine Klage gegen Device Security LLC eingereicht, mit der wir eine Annullierung des Patents erreichen wollen, das die Technologie abdeckt, die beim Schutz von Daten auf Mobiltelefonen beteiligt ist. Und auch wenn wir schon seit acht Jahren mit Patent-Parasiten kämpfen, ist dies das erste Mal, dass wir einen Präventivangriff starten.

 

Patent

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„Zu leben ist – Krieg mit Trollen“*

Die Euphorie nach unserem kürzlichen Sieg über einen Patent-Troll hat sich gelegt – ein wenig. Es war schön, die verschiedenen Berichte der guten Nachricht (etwa diesen, diesen, diesen, diesen oder diesen) und die ermutigenden Kommentare von Anwendern zu lesen. Doch der eigentliche Kampf hat erst begonnen – vor uns liegen harte Arbeit und viele Mühen, wenn auch interessante Mühen. Also ist jetzt wohl eine gute Zeit, zu resümmieren.

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Die Patent-Trolle können geschlagen werden – niemals aufgeben!

Hurra! Trommelwirbel… Beckenschlag + Orchesterfanfare! Wir haben einen weiteren amerikanischen Patent-Troll geschlagen!Der Feind ist demoralisiert und auf der Flucht! Churchill hatte recht: „Niemals aufgeben!“ Wir haben uns bei unserem Kampf gegen einen bestimmten Troll daran gehalten. Der Troll hat aufgegeben und ist mit eingezogenem Schwanz geflüchtet.

„Schock, Zufriedenheit, Freude und Adrenalin – alles in einem“

–so hat N.K. (unser Chief Intellectual Property Counsel) den Sieg beschrieben. Denn diesmal war der Troll ein größeres Kaliber und seine „Verbindungen“ waren mehr als schwergewichtig.

Patent-Trolle

Schock, Zufriedenheit, Freude und Adrenalin, alles in einem – ich könnte es nicht besser ausdrücken. Unser 18 Monate langer Gerichtsstreit mit Lodsys (einem der „Tentakel“ des weltgrößten und berüchtigsten Patent-Trolls Intellectual Ventures (IV)) wurde durch eine komplette und bedingungslose Kapitulation dieses widerlichen Patent-Parasiten abgebrochen. Und wie schon oft, haben wir wieder alleine gewonnen, während 54 weitere angeklagte Firmen sich entschlossen haben, sich mit dem Erpresser zu einigen, und während andere komplett vom Schlachtfeld geflüchtet sind. Insgesamt hat der Patent-Troll über 400 IT-Firmen fertig gemacht!

Kommen wir zu den Details…

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Rache ist manchmal süß, vor allem wenn es um Patent-Trolle geht

Vergeltung kommt langsam – quälend langsam. Doch nun scheint sie endlich zu kommen, und eine recht unangenehme Gruppe dort zu treffen, wo es weh tut: Patent-Trolle.

Ich habe mich bereits über Trolle ausgelassen, und darüber, was man tun muss, um den Kampf gegen diese Plage aufzunehmen.

Hier eine kurze Übersicht, was getan werden muss:

  • Patent-Nutzung sollte limitiert werden – Forderungen für den Zeitraum vor ihrem Ankauf sollten nicht erlaubt sein
  • Verpflichtende Kompensation der Kosten des Beklagten, falls eine Klage vor Gericht abgewiesen oder zurückgezogen wird
  • Ächtung von gerichtlichen Klagen durch Patent-Aggregatoren
  • Stärkerer Fokus auf die benötigten Details und die Richtigkeit von Patentbeschreibungen, sowie verpflichtende Untersuchung durch technische Experten
  • Und das Wichtigste: Es sollte nicht um Ideen gehen, die patentiert werden, sondern um deren konkrete, praktisch Anwendung.

Manchmal meine ich, dass die US-Gesetzgeber mein Blog lesen! Denn endlich ändert sich etwas – und nicht irgendwo, sondern im US-Bundesstaat Vermont, wo das erste Anti-Troll-Gesetz verabschiedet wurde!

In dem Gesetz finden sich viele interessante Passagen, doch am besten gefällt mir, das dort nun eine von einem Patent-Troll verklagte Firma die Erstattung der Kosten für den Rechtsstreit verlangen kann, wenn sie beweisen kann, dass der Troll nicht in gutem Glauben gehandelt hat. Read on: Rache ist manchmal süß, vor allem wenn es um Patent-Trolle geht