IT-Antimonopolismus: Analyse, Verwunderung und Stimmungslage.

Einigen Lesern der technischen Rubrik meines Blogs könnte aufgrund der Ermüdung durch die diesjährige Sommerhitze möglicherweise ein zeichensetzendes Ereignis im Juli entgangen sein: Die Europäische Kommission (EK) sprach Google im diesjährigen Android-Verfahren schuldig. Nach Ansicht der EU-Wettbewerbskommission missbraucht(e) der Unternehmensriese seine Marktmacht im Bezug auf einen Teilbereich des mobilen Betriebssystemmarktes und wurde zu einer Bußgeldzahlung in Höhe von 4,34 Milliarden Euro verurteilt (in etwa 40 % des Nettogewinns des Unternehmens im vergangenen Jahr!).

Warum? Der Kommission zufolge hat Google „seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen. Google hat Android also dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein.“

All das scheint vollkommen logisch, offensichtlich und in keinem Fall beispiellos zu sein (die EK hatte Google in der Vergangenheit bereits mit mehrfachen Geldstrafen belegt). Durchaus logisch ist auch, dass Google gegen die Geldbuße Berufung eingelegt hat. Der Fall wird sich zwangsläufig um weitere Jahre in die Länge ziehen und vermutlich zu einem fadenscheinigen Endresultat führen, das aufgrund einer außergerichtlichen Einigung möglicherweise nie bekannt wird. Und der Grund (für das langwierige Gerichtsverfahren) ist nicht auf die Höhe der Geldbuße, sondern die Nachweisschwierigkeit des Dominanzmissbrauches zurückzuführen.

Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf das Thema werfen …

Quelle

Zunächst müssen wir den Begriff „Markt“ genau definieren. In diesem Fall sprechen wir von einem riesigen Stück des mobilen Geräte-„Kuchens“. Allerdings können hier nicht so einfach beliebige Grenzen gezogen werden. Es ist notwendig, die Unabhängigkeit/Selbstgenügsamkeit des Marktes und die Unmöglichkeit, diesen durch andere Märkte zu ersetzen, zu beweisen.

Darüber hinaus muss eine Einheit mit dominanter Marktposition definiert werden. In diesem Fall nimmt Google eindeutig eine dominierende Position ein, da das Unternehmen mit seinem Android Betriebssystem den Markt mit über 80 % Anteil anführt. Wäre diese Zahl geringer gewesen, hätte sich auch die Beweislage in diesem Fall deutlich schwieriger gestaltet.

„Worin liegt das Problem?“, fragen sich jetzt vermutlich einige meiner Leser. Was haben der Markt für Betriebssysteme und der Markt für Browser und Suchmaschinen miteinander zu tun?

Volltreffer! Nämlich gar nichts. Naja, jedenfalls fast …

Lassen Sie uns an dieser Stelle kurz innehalten und vorerst auf die Theorie zu sprechen kommen …

Nach dem Wettbewerbsrecht können Märkte praktisch endlos aufgeteilt und abgegrenzt werden. Es ist möglich, einen separaten Markt für Browser und einen anderen für Suchmaschinen zuzuteilen. Diese können dann beispielsweise nach Betriebssystemplattform, geografischer Region, usw. weiter unterteilt werden. Das Ganze ähnelt einem Satz russischer Matroschka (ohne bestimmte Verschachtelungsstufen). Wenn wir dieses Prinzip nun auf Google anwenden, zeichnet sich die Dominanz des Unternehmens auf den Märkten für Browser oder Suchmaschinen nicht ganz so eindeutig wie die auf dem Markt für die Betriebssysteme mobiler Geräte ab.

Aber darüber hinaus gibt es noch das Konzept der verwandten Märkte sowie die Idee des Einflusses eines verwandten Marktes auf einen anderen. Das wiederum führt zu einem weiteren Konzept, der Missbrauch einer dominanten Marktposition, was sich negativ auf den Wettbewerb des betreffenden Marktes auswirkt.

Aber das ist lediglich die (kurz gefasste) Theorie. In Wirklichkeit steckt so viel mehr dahinter: Millionen von Nuancen, die die Ermittlung der Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge in eine Herkules-Sisyphos-Aufgabe verwandeln. Und keiner sollte es besser wissen als wir, da wir selbst im Gerichtsverfahren gegen Microsoft – in dem wir uns die Essential-Facilities-Doktrin zunutze gemacht haben – mit dieser Aufgabe konfrontiert wurden.

Obwohl die Doktrin in erster Linie dem Bereich der natürlichen Monopole gilt, gibt es dennoch definierte Gründe (einschließlich die in bestimmten Beiträgen beschriebenen), um zu verfechten, dass in der Software- und Hardwarebranche dieselbe Doktrin gilt. Kommen wir kurz auf die natürlichen Monopole zurück; wesentliche Einrichtungen könnten beispielsweise die Erdgasleitung (das Eisenbahnsystem, o. ä.) eines Landes sein – systemisch wichtige Einheiten, die an einem Finger abgezählt werden können.

Theoretisch könnte neben der ursprünglichen Gasleitung zweifellos eine weitere Leitung gelegt werden. In der Praxis kommt dies jedoch selten vor, und in vielen Fällen oder Industrien sogar niemals. Somit verwandelt sich der Eigentümer der Gasleitung auch gleichzeitig in den Eigentümer der wesentlichen Einrichtung – er ist die wesentliche Einrichtung. Es gibt keine Mitbewerber! Und niemand macht einen Schritt in die Nähe des Eigentümers der Gasleitung/wesentlichen Einrichtung, denn ohne ihn würde es überhaupt gar keine Gasleitung – keine wesentlichen Einrichtungen – geben.

Aber sobald der Eigentümer dieser wesentlichen Einrichtungen beginnt, andere Geschäftsfelder zu entwickeln, die indirekt mit diesen in Verbindung stehen, können bestimmte wettbewerbswidrige Auswirkungen auftreten.

Und genau das ist mit Google passiert; das Unternehmen besaß bereits eine umfassende Marktmacht im Bereich der Betriebssysteme für mobile Geräte und konnte einen Teil dieser Potenz auf die Märkte für Browser und Suchmaschinen übertragen. Da Google, ein vertikal integriertes Unternehmen, gleichzeitig auch Hersteller von Browsern und Suchmaschinen ist, wurden Bedingungen geschaffen, um den Wettbewerb in diesen Märkten einzuschränken, anstatt ihn zu stimulieren. Und in den Augen der Europäischen Kommission hat Google diese Bedingungen ausgenutzt, um den Wettbewerb zu beschränken.

Der EK zufolge hat das Unternehmen die Hersteller von Android-Hardware dazu genötigt, ihre Geräte mit einer Extraschicht der Unternehmensdienstleistungen und -anwendungen von Google zu versehen. Auf diese Weise missbrauchte Google seine Position, um sich Wettbewerbsvorteile gegenüber unabhängigen Entwicklern zu verschaffen. Und das ist im Wettbewerbsrecht eine Todessünde.

Tatsächlich wird der „Missbrauch einer dominanten Position“ von Anti-Monopolbehörden auf der ganzen Welt als schwerwiegender Gesetzesverstoß betrachtet und daher mit angemessen harten Geldstrafen sowie der Verpflichtung zur Beendigung des Missbrauchs geahndet.

Aber in der IT-Branche gibt es kein Öl und Gas, keine Energie, Metalle oder andere traditionelle, sich langsam entwickelnde Bereiche. In der IT-Industrie ändert sich das Wetter mehrmals am Tag; Die Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung ist rasend schnell. Ganz nach dem Motto: Heute ein König, morgen ein Niemand. Ein Gigant wie Google könnte seine Monopolmacht nutzen und in wenigen Jahren den Wettbewerb vieler neuer Märkte, in die das Unternehmen eintreten könnte, ersticken. Und darunter leidet nicht nur die europäische Wirtschaft, sondern auch die Verbraucher. Aus diesem Grund sind die Bußgelder für einen derartigen Machtmissbrauch unermesslich hoch und sollen ein Zeichen setzen, damit jede strategische Geschäftsentscheidung großer Unternehmen aus kartellfeindlicher Sicht sehr sorgfältig durchdacht wird.

Aber warum wird die Antimonopol-Geschichte dann immer und immer wieder erzählt? Ich möchte vermeiden, mögliche Gründe dafür zu finden (Verschwörungen, böse Absichten, was auch immer) – das überlasse ich voll und ganz der Europäischen Kommission. Meiner Meinung nach ist der „Ursprung des Bösen“ um einiges einfacher zu definieren.

Jedes Unternehmen möchte sich entwickeln und auch jedes Unternehmen geht diese Entwicklung anders an. Es ist völlig logisch und verständlich, dass sich ein Unternehmen auf dem Weg des geringsten Widerstands (geringsten Ressourcenkosten) entwickelt. Die Tatsache, dass Unternehmen bei der Jagd nach Gewinnen gesetzliche Beschränkungen – einschließlich der Antimonopolgesetzgebung – ignorieren, ist wiederum sehr unlogisch.

Erinnern wir uns abschließend noch einmal an die rechtlichen Schritte, die wir gegen Microsoft (bezüglich der aufdringlichen und unfairen Werbung der eigenen AV-Lösung, die zusätzlich von der dominanten Position auf dem Markt für Betriebssysteme unterstützt wurde) eingeleitet haben und die erfreulicherweise gut für uns ausgegangen sind.

Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als hätte ein unabhängiger Anbieter geringe Chancen gegen die Mächtigen der Welt. Als Microsoft langsam anfing, den Antivirus-Markt in die Mangel zu nehmen, um unabhängigen Anbietern von Cybersicherheits-Lösungen Marktanteile zu entziehen, gab es in der AV-Industrie große Aufruhr – allerdings nur hinter den Kulissen. Die Entrüstung kannte keine Grenzen, aber selbst, als die Situation unerträgliche Ausmaße annahm, wurde die Empörung nur noch weiter totgeschwiegen. An diesem Punkt angelangt, haben wir als Unternehmen dann erkannt, dass wir diese Situation alleine in den Griff bekommen müssen (als wären wir das nicht schon gewöhnt 😊). Und die darauffolgenden zwei Jahre haben wir einem Gericht gezeigt, bewiesen und es davon überzeugt, dass Microsofts Handlungen ein klares Hindernis für den Wettbewerb auf dem AV-Markt darstellen. Und wir haben gewonnen!

Ja, natürlich ist die Arbeit hart, ressourcenintensiv und langwierig – aber sie ist machbar! Wie sagt man so schön? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Drei (3!) Spezialisten haben an dem Fall gearbeitet (die gleichzeitig auch mit anderen Angelegenheiten beschäftigt waren; darunter auch der Kampf gegen Patent-Trolle). Und natürlich war es alles andere als ermutigend, dass unsere Mitbewerber-Kollegen der AV-Branche rein gar nichts unternahmen (um ihren Marktanteil zu retten!). Aber Ende gut, alles gut: Wir haben ein faires Urteil zugunsten der gesamten Branche erkämpft.

Ich hoffe, die EK gelangt im Fall Google zur Wahrheit: zugunsten der Nutzer und des technologischen Prozesses. Und ich hoffe auch, dass alle anderen weiterhin gegen Ungerechtigkeiten kämpfen, ganz gleich, was passiert. Nur so können wir die Welt zu einem besseren Ort machen.

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